Die Narrenzunft Villingendorf gliedert sich in den Elferrat, die Narren, Ehrenmitglieder sowie passive Mitglieder.
Ein Elferrat wird gemäß Satzung für 2 Jahre gewählt, wobei es auch zur Wahl für nur 1 Jahr kommen kann. Dies wird vornehmlich gemacht, wenn ein früherer Elferrat vor Ende seiner Wahlperiode aus wichtigem Grund aus dem Elferrat ausscheidet. Der Nachfolger wird denn für ein Jahr gewählt, so dass der Wahlturnus erhalten bleibt. Jedes Jahr wird im Turnus der halbe Elferrat gewählt, so dass der Verein stets handlungsfähig bleibt.
Der Elferrat stellt die gemäß Satzung geforderten Personen: den Vorsitzenden, seinen Stellvertreter, den Schriftführer, den Kassierer sowie den Narrenmeister. Die anfallenden Arbeiten werden vom Elferrat in Teams/Ausschüssen erledigt.
Wirtschaftsausschuss |
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Hallen- und Dekorationsausschuss |
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Narrenausschuss |
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Festausschuss |
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Programmausschuss Bürgerball |
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Bei den Narren wird nicht nach Narrentypen unterschieden. Alle Narren können sich vertrauensvoll an den Narrenmeister wenden um Fragen, Anregungen und Kritik los zu werden. Seine Aufgabe ist die Kontaktpflege zu den Narren. Natürlich nimmt auch jeder andere Elferrat Fragen, Anregungen und Kritik entgegen, jedoch bittet der Elferrat nach Möglichkeit um Beachtung der Teamstrukturen.